Hotel Hubertusklause - Bad Marienberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
-Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme- und Veranstaltungsvertrag
1.Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen durch die Reservierungsbestätigung
des Hotel Hubertus-Klause und nach der erfolgten Anzahlung des Kunden. Falls
eine schriftliche Reservierungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, das/die Zimmer jedoch telefonisch zugesagt und bereitgestellt war/en, gilt
der Gastaufnahmevertrag ebenfalls als abgeschlossen. Gruppenreservierung –auch
für Bankettveranstaltungen- bedürfen prinzipiell der schriftlichen Form.
2.Der Abschluß des Gastaufnahme- oder Veranstaltungsvertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des a Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der
Vertrag abgeschlossen wurde.
3.Das Hotel Hubertus-Klause ist verpflichtet, den reservierten Platz/die
reservierten Plätze dem Gast bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen. Das Hotel ist berechtigt, bis zum 31. Tag vor Anreise vom
Gastaufnahmevertrag oder vom Veranstaltungsvertrag aus wichtigen Gründen
zurückzutreten.
4. Stornoregelungen: Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch
den Gast gelten folgende Stornoregelungen:
Bis 31 Kalendertage vor Anreise: Stornogebühr in Höhe der Anzahlung
30 - 22 Kalendertage vor Anreise: 10% der gesamten Rechnungssumme
21 - 15 Kalendertage vor Anreise: 25% der gesamten Rechnungssumme
14 - 7 Kalendertage vor Anreise: 50% der gesamten Rechnungssumme
6 - 4 Kalendertage vor Anreise: 60% der gesamten Rechnungssumme
3 - 1 Kalendertag/e vor Anreise: 80% der gesamten Rechnungssumme
4 a: Diese Stornoregelung betrifft im gleichen Maße auch alle vereinbarten
Bankett- und Restaurant-Veranstaltungen. Das Hotel Hubertus-Klause ist nach
Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
5. Ersatzansprüche für einen etwaigen entgangenen Aufenthalt infolge höherer
Gewalt wie z.B. Krankheit, behördlicher Eingriffe, Seuchenausbruch oder
dergleichen sind kein Grund für den Reiserücktritt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen - z.B. wegen vorzeitiger Abreise -
werden grundsätzlich nicht erstattet, - auch nicht teilweise.
Für abhanden gekommene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Wertgegenstände und
dergleichen werden keine Ersatzansprüche durch das Hotel Hubertus-Klause
anerkannt.
8. An- und Abreisezeiten:
Anreise: täglich ab 15.00 Uhr und bis 20:00 Uhr
Abreise: bis 11.00 Uhr
9. Leistungen: Welche Leistungen vereinbart wurden, ergibt sich aus der
Reservierungsbestätigung des Hotels.
10. Mündliche Absprachen haben nicht stattgefunden bzw. bedürfen der
schriftlichen Festlegung. Sollten ein oder mehrere Punkte dieser
Geschäftsbedingungen gegen geltendes oder zukünftiges Recht verstoßen, so
betrifft das nicht die restlichen Vertragspunkte.
Gerichtsstand ist Bad Marienberg
Hotel-Restaurant Hubertus-Klause
Udo und Jutta Hrachowetz
Europastr. 2
56470 Bad Marienberg

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